GESCHICHTE DER OBERSTEN BAUBEHÖRDE
1790
Berufung des Obersten und Hofkammerrats Adrian von Riedl durch Kurfürst
Karl Theodor zum General-Straßen- und Wasserbaudirektor.
1799
Gründung einer Generallandesdirektion mit zwei Landesdirektionen
als nachgeordnete Behörden für den Bereich Hochbau ("Landesbauwesen").
1825
Zusammenfassung des staatlichen Bauwesens in einer Ministerialsektion
für das Bauwesen im Staatsministerium des Innern (unmittelbare
Vorgängerin der Obersten Baubehörde).
1830
Im Auftrag König Ludwig I. erarbeitet der Geheime Oberbaurat
und Hofbauintendant Leo von Klenze Pläne zur notwendigen Neuorganisation.
Sie führen am 01.03.1830 zur Gründung der Obersten Baubehörde
als ergänzender Teil des Staatsministeriums des Innern unter
Klenzes Leitung. Auf der Mittelstufe werden die Aufgaben von den
8 Kreisregierungen, auf der Unterstufe von "Civil-Inspektoren"
und Ingenieuren in 32 Ingenieurbezirken wahrgenommen.
Klenze wird Vorstand der obersten Baubehörde.
1843
Entlassung Klenzes als Vorstand der obersten Baubehörde.
1857
Umressortierung der Obersten Baubehörde zum Staatsministerium
des Handels und der öffentlichen Arbeiten. Sie ist zuständig
für Straßen- und Brückenbau, Wasserbau, Eisenbahnbau
(bis 1861) und Landbau (Hochbau).
1872
Rückressortierung der Obersten Baubehörde in das Staatsministerium
des Innern. Trennung der Fachgebiete in der Unterstufe: Errichtung
von 24 Landbauämtern und 24 Straßen- und Flußbauämtern.
1908
Errichtung von 21 Kulturbauämtern (ab 1941 Wasserwirtschaftsämter).
1932
Umbenennung der Obersten Baubehörde in Ministerialbauabteilung
bei Beibehaltung der Organisation.
1948
Mit dem Gesetz Nr. 112 über die behördliche Organisation
des Bauwesens und des Wohnungswesens vom 09.04.1948 (BayBS II S.
413) wird die Staatsbauverwaltung nach den bisherigen Grundprinzipien
neu organisiert. Die Oberste Baubehörde erhält ihren traditionellen
Namen zurück.
1953
Umbenennung der Straßen- und Flußbauämter in Straßenbauämter;
bisher wahrgenommene wasserbauliche Aufgaben gehen an die Wasserwirtschaftsämter
über.
1974
Gründung des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft.
1978
Errichtung der beiden Autobahndirektionen Süd- und Nordbayern
als Zentralbehörde.
1993
Umressortierung der Wasserwirtschaft zum Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen; Umressortierung der Finanzbauverwaltung
zum Staatsministerium des Innern.
1994 - 1997
Zusammenlegung von 26 Land- und Hochschulbauämtern mit 14 Finanzbauämtern
zu 23 Staatlichen Hochbauämtern und 5 Hochschulbauämtern.
2000
Eingliederung des Bauamtes der Schlösserverwaltung in die Bayerische
Staatsbauverwaltung.
2004
Verwaltung 21 - Ministerratsentscheidung über die Neuordnung
der Staatsbauverwaltung auf der Unterstufe und der Landesbauabteilungen
bei den Oberfinanzdirektionen.
2006
Verwaltung 21 - erster Schritt umgesetzt: 35 Staatliche Hochbauämter,
Hochschulbauämter und Straßenbauämter zu 16 Staatlichen
Bauämtern zusammengefasst; Landesbauabteilungen als Landesbaudirektion
an die Autobahndirektion Nordbayern angegliedert; zweiter Schritt
erfolgt 2007.
Text in Anlehnung an: Oberste
Baubehörde
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