LEITGRÄBEN
Leitgräben dienen der Wasserversorgung des Kanals, insbesonders
im Bereich der Scheitelhaltung. Zur Betriebszeit gewährleisteten
sie die für die Schifffahrt nötige Mindestwassertiefe von
1,17 m.
Die eigens gebauten, gepflasterten Gräben leiten von entfernten
Gewässern Wasser in den Kanal. Dazu errichtete man an den betreffenden
Bächen Stauwehre mit regulierbaren Abflüssen in die Leitgräben.
Ihr Niveau musste über dem der jeweiligen Haltung liegen, um
als Zufluss dienen zu können.
Eine Meisterleistung der Kanalplanung, die Trasse - vor allem die
der Scheitelhaltung - so zu führen, dass auch während wasserarmer
Monate die Schüttung der verfügbaren Wasserläufe für
eine Versorgung des Kanals (Versickerung, Verdunstung und Schleusung)
ausreicht.
Text in Anlehnung an eine Schautafel.
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